Grune dorlég

Wi, de folk fun Saxia, sin lítet fun de forheb, tau wupen en unklase swenshap, tau foranbrengen de alméne dusel un tau séken de fríheit fun elkers. Dorüm wi géwten tau us un tau use nakumers dite ferfating fun de Frí Stát fun Saxia.

 

Nüe Wordes

 

almén

allgemein, generell

 

de

der, die, das

Artikel Einzahl

die

Artikel Mehrzahl

dite

dieser, diese, dieses

 

dorüm

deshalb, daher

 

dusel

Wohl, Glück

 

elker

jeder, jede, jedes

 

ferfating

Verfassung, Grundgesetz

 

folk

Volk

 

foranbrengen

voranbringen, fördern

 

forheb

Vorhaben, Absicht, Intension

 

frí

frei

 

frí stát

Freistaat, Republik

 

fríheit

Freiheit

 

fun

von

 

fun de

des, dessen, vom

 

géwen

geben, erteilen

 

líten

leiten

 

nakumer

Nachfahre

 

neu

 

Saxia

Saxia

 

séken

sichern

 

sin

sein

Kopula

stát

Staat

 

swenshap

Gesellschaft

 

tau

zu, nach

 

un

und

 

unklas

klassenlos

 

us

uns

1.P.Pl.Akk.

use

unser

 

wi

wir

 

word

Wort

 

wupen

schaffen, schöpfen

 

 

Zu den zentralen Grundsätzen dieser Verfassung gehören der vom Grundsatz der Menschenwürde umfasste Kerngehalt der Grundrechte und die Staatsstrukturprinzipien wie z. B. das Demokratieprinzip, der Grundsatz der Gewaltenteilung und grundlegende Elemente des Rechts- und Sozialstaatsprinzips.

 

Als Verfassungsorgane werden die obersten Staatsorgane bezeichnet, deren Aufgaben und Befugnisse in der Verfassung bestimmt sind.

 

Saxia ist ein demokratischer und sozialistischer Staat der Arbeiter, Bauern und Soldaten.

 

Alle Staatsgewalt geht vom säxischen Volk aus. Es übt sie in Wahlen und Volksabstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus.

 

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an die Gesetze und an das säxische Recht gebunden.

 

Die Wahrung der Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen steht im Mittelpunkt des Staates. Das sozialistische Prinzip "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung" wird verwirklicht. Es gilt das Prinzip des gerechten Lohns. Eine materielle und kulturelle Grundversorgung für jeden Saxen wird gewährleistet.

 

Es gibt ein Recht auf Privateigentum und Erbschaft. Sie sollen dem eigenen Wohle und des säxischen Volkes dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle des Volkes aufgrund eines Gesetzes zulässig. Die Art und das Ausmaß der Entschädigung erfolgt nach einer fairen Abwägung der Interessen der Beteiligten. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

 

Die Gründung und Leitung von Unternehmen ist frei. Die Werktätigen haben ein Recht auf gewerkschaftliche Vertretung und Streiks sowie personelle Mitbestimmung in größeren Unternehmen.

 

Die Banken sind Volkseigentum. Es gilt das Verbot des Wertpapierhandels, von Aktien und der Einnahme oder Vergabe von Zinsen. Für die Einlage von Sparguthaben und die Vergabe von Krediten wird eine faire Verwaltungsgebühr erhoben.