VIERTES BUCH: STRAFRECHT

Anmerkungen:

 

Die freien, auch dummen Meinungen zulassen.

 

Eine Vorratsdatenspeicherung für eventuelle Straftaten ist unzulässig. Biometrische Daten dürfen nur bei schweren Straftaten erhoben und gespeichert werden, ansonsten sind sie zu löschen. Fingerabdrücke und biometrische Daten in Pässen und Personalausweisen sind zu entfernen.

 

Keine Extraparagrafen für Politiker oder besondere Strafverschärfungen. Die Reizschwelle bei Beleidigungen nach unten setzen. Keine lukrativen Nebeneinkünfte von Politikern aufgrund von Beleidigungen.

 

Verbrechen von Politikern werden härter bestraft als von Normalbürgern. Das entspricht dem Prinzip der "fairen Gerichtsbarkeit".

 

Beschimpfungen mit vulgärem Inhalt müssen straffrei sein. Kennzeichnung solcher Personen als Pöbler juristisch möglich.

 

Morddrohungen oder Androhung von Körperverletzung sind strafbar.

 

Akademische Titel, die erschlichen wurden, werden aberkannt und solche Politiker aus dem Amt entfernt mit finanziellen Folgen. Ein Betrugsverfahren wird eingeleitet.

 

Bei grob fahrlässigen politischen Fehlentscheidungen sind die Schuldigen aus dem Amt zu entheben. Regressansprüche sind möglich. Was als Fehlentscheidung bewertet wird, entscheidet der Ting.