Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuch (MZGB)
Kodifikation nach der Methodik der uṣūl al-fiqh
Buch 1-5: Alle Gesetze
Abstract
Das Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuch (MZGB) entwirft eine Alternative zum individualistischen Privatrecht. Es verbindet die Methodik der islamischen Rechtsquellenlehre ( uṣūlal-fiqh) mit den Prinzipien des Gemeinwohls (maṣlaḥa), der Schadensvermeidung (lā ḍarar) und der Gerechtigkeit (ʿadāla).
In fünf Büchern erfasst es das gesamte Zivilrecht, als kohärentes System, nicht als bloße Paragrafensammlung.
Erstes Buch: Allgemeiner Teil – Grundlagen, Prinzipien, Auslegungsregeln, Definitionen.
Zweites Buch: Schuldrecht – Verträge, unerlaubte Handlungen, Bereicherung.
Drittes Buch: Sachen- und Organisationsrecht – Gemeineigentum, Nutzung, Austausch, Unternehmen, eingetragene Organisationen.
Viertes Buch: Familienrecht – Ehe, Scheidung, elterliche Sorge, Vormundschaft.
Fünftes Buch: Erbrecht – gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteile.
Das MZGB versteht sich als Dienst an der Gemeinschaft.
(Ausschnitt)

(Schluss)

Das MZGB ist kein Ersatz für das BGB – es ist ein anderes System. Es löst 95 % der Alltagsstreitigkeiten besser, schneller und bürgerfreundlicher. Die restlichen 5 % (Insolvenz, Auslandsbezug, Vollstreckung) gehören in separate Verfahrensordnungen. Ein Gesetzbuch muss nicht alles regeln – es muss das Wesentliche gut regeln.
Das BGB hat 2.300 Paragrafen, weil es jeden Einzelfall kasuistisch regeln will. Das MZGB hat 151 Paragrafen, weil es Prinzipien regelt – und die Lücken durch Auslegung, Schlichtung und Gemeinwohlprinzip schließt.
| BGB | MZGB |
|---|---|
| Kasuistisch (jeder Fall einzeln) | Prinzipienbasiert |
| 2.300 Paragrafen | 151 Paragrafen |
| Richter muss Einzelfallregel finden | Richter wendet Prinzipien an |
| Laien kaum verständlich | Von Laien nachvollziehbar |
| Rechtsausbildung: Jahre | Rechtsausbildung: Monate |
Ein persönliches Wort
Dieses Gesetzbuch habe ich mit allem Herzblut geschrieben in der Hoffnung, dass es den Menschen hilft. Es versteht Recht als Dienst an der Gemeinschaft, nicht als Herrschaftsinstrument.
Möge es Gerechtigkeit bringen und Menschen ein zufriedenes Leben ermöglichen.
Klaus H. Dieckmann
Hannover, April 2026

Eine Beispielseite vom Kommentar:

Der Allgemeine Teil des Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuches (MZGB,§§ 1–23) legt die methodischen und rechtlichen Grundlagen des gesamten Gesetzbuches dar. Er verbindet die Methodik der islamischen Rechtsquellenlehre (uṣūl al-fiqh) mit den Anforderungen einer modernen, gemeinwohlorientierten Rechtsordnung.


