Meine juristischen Papers

Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuch (MZGB)

Kodifikation nach der Methodik der uṣūl al-fiqh

Buch 1-5: Alle Gesetze
Abstract

Das Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuch (MZGB) entwirft eine Alternative zum individualistischen Privatrecht. Es verbindet die Methodik der islamischen Rechtsquellenlehre ( uṣūlal-fiqh) mit den Prinzipien des Gemeinwohls (maṣlaḥa), der Schadensvermeidung (lā ḍarar) und der Gerechtigkeit (ʿadāla).

In fünf Büchern erfasst es das gesamte Zivilrecht, als kohärentes System, nicht als bloße Paragrafensammlung.

Erstes Buch: Allgemeiner Teil – Grundlagen, Prinzipien, Auslegungsregeln, Definitionen.

Zweites Buch: Schuldrecht – Verträge, unerlaubte Handlungen, Bereicherung.

Drittes Buch: Sachen- und Organisationsrecht – Gemeineigentum, Nutzung, Austausch, Unternehmen, eingetragene Organisationen.

Viertes Buch: Familienrecht – Ehe, Scheidung, elterliche Sorge, Vormundschaft.

Fünftes Buch: Erbrecht – gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteile.

Das MZGB versteht sich als Dienst an der Gemeinschaft.

(Ausschnitt)

(Schluss)

Das MZGB ist kein Ersatz für das BGB – es ist ein anderes System. Es löst 95 % der Alltagsstreitigkeiten besser, schneller und bürgerfreundlicher. Die restlichen 5 % (Insolvenz, Auslandsbezug, Vollstreckung) gehören in separate Verfahrensordnungen. Ein Gesetzbuch muss nicht alles regeln – es muss das Wesentliche gut regeln.

Das BGB hat 2.300 Paragrafen, weil es jeden Einzelfall kasuistisch regeln will. Das MZGB hat 151 Paragrafen, weil es Prinzipien regelt – und die Lücken durch Auslegung, Schlichtung und Gemeinwohlprinzip schließt.

BGBMZGB
Kasuistisch (jeder Fall einzeln)Prinzipienbasiert
2.300 Paragrafen151 Paragrafen
Richter muss Einzelfallregel findenRichter wendet Prinzipien an
Laien kaum verständlichVon Laien nachvollziehbar
Rechtsausbildung: JahreRechtsausbildung: Monate

Ein persönliches Wort

Dieses Gesetzbuch habe ich mit allem Herzblut geschrieben in der Hoffnung, dass es den Menschen hilft. Es versteht Recht als Dienst an der Gemeinschaft, nicht als Herrschaftsinstrument.

Möge es Gerechtigkeit bringen und Menschen ein zufriedenes Leben ermöglichen.

Klaus H. Dieckmann

Hannover, April 2026

Eine Beispielseite vom Kommentar:

Der Allgemeine Teil des Muʿāmalāt-Zivilgesetzbuches (MZGB,§§ 1–23) legt die methodischen und rechtlichen Grundlagen des gesamten Gesetzbuches dar. Er verbindet die Methodik der islamischen Rechtsquellenlehre (uṣūl al-fiqh) mit den Anforderungen einer modernen, gemeinwohlorientierten Rechtsordnung.

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